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   BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 81.64   

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https://dejure.org/1966,2250
BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 81.64 (https://dejure.org/1966,2250)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1966 - VIII C 81.64 (https://dejure.org/1966,2250)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1966 - VIII C 81.64 (https://dejure.org/1966,2250)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1966, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 59.62

    Geltung des Anwaltserfordernisses für eine Revisionseinlegung durch den Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 81.64
    Diese Auffassung liegt bereits der Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 16, 265 (270) [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 59/62] zugrunde; in ähnlicher Weise wurde in dem Urteil vom 31. August 1961 - BVerwG VIII C 57.60 -, MDR 1962 S. 161 = DVBl. 1961 S. 923 = ZMR 1962 S. 251, ein Rechtsverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und der Wohnungsbehörde angenommen.
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 57.60
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 81.64
    Diese Auffassung liegt bereits der Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 16, 265 (270) [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 59/62] zugrunde; in ähnlicher Weise wurde in dem Urteil vom 31. August 1961 - BVerwG VIII C 57.60 -, MDR 1962 S. 161 = DVBl. 1961 S. 923 = ZMR 1962 S. 251, ein Rechtsverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und der Wohnungsbehörde angenommen.
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 59.85

    Devisenrecht - DDR - Erbgang - Sperrkonto in West-Berlin - Berliner Verordnung -

    Ist - wie allgemein anerkannt (BVerwG, Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG 8 C 81.64 - Buchholz 310 § 43 Nr. 17) - räumlich beschränktes Bundesrecht stets revisibel, dann gilt dies auch entsprechend für Besatzungsrecht, das wegen seines Regelungsgegenstandes wie Bundesrecht zu behandeln ist.
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 60.85

    Inhaltsbestimmung von Eigentum - Verfügung über ein Sperrkonto zur Begleichung

    Ist - wie allgemein anerkannt (BVerwG, Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG 8 C 81.64 - Buchholz 310 § 43 Nr. 17) - räumlich beschränktes Bundesrecht stets revisibel, dann gilt dies auch entsprechend für Besatzungsrecht, das wegen seines Regelungsgegenstandes wie Bundesrecht zu behandeln ist.
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